Kündigung der BDFA-Mitgliedschaft durch den Filmclub Wetzlar

Der Filmclub Wetzlar hat beschlossen, zum 31.12.2018 aus dem BDFA auszutreten, und der BDFA-Landesverband Hessen hat die offizielle Kündigung erhalten. Um diese für den Landesverband sehr schmerzhafte Entscheidung einordnen zu können, hier einige Hintergründe und die Sicht des Vorstandes des BDFA Hessen:

Alles begann mit einer Jury-Entscheidung per qualifizierter Mehrheit bei einem BFF 2017, die vom Autor und dem Wetzlarer Club nicht akzeptiert wurde. Bei einfacher Mehrheit hätte der Autor mindestens eine Bronzemedaille bekommen.Die Regelung, dass die Stimm-Enthaltung oder die Gegenstimmen von nur 2 Juroren höher bewertet werden, als das Votum von 3 Juroren wurde beanstandet.

Der Bundesverband, vertreten durch Marcus Siebler, und der hessische BDFA, vertreten durch N. Lippe und R. Schnorr, haben sich in den folgenden Monaten um eine gütliche Einigung bemüht.

Um eine Änderung der Wettbewerbsbedingungen zu unterstützen, stellte der LV Hessen einen Antrag bei der BDFA-JHV 2018, den der 1. Vorsitzende des Wetzlarer Clubs, Dieter Volk, persönlich einbringen konnte.  Dem Antrag wurde von den Landesverbandsvertretern mit 8 Nein- und 4- Ja-Stimmen nicht entsprochen.

Trotz dieser demokratischen Entscheidung ist es leider nun doch zur Kündigung seitens des Filmclub Wetzlar gekommen. Der Vorstand des BDFA Hessen bedauert diesen Schritt sehr, ist allerdings noch immer der Meinung, dass die Kündigung der falsche Weg ist.  Hessen hat bei Regional- und Landeswettbewerben die einfache Abstimmungsmehrheit und jeweils sogar eine Einspruchsmöglichkeit beschlossen. Schade, dass alle Bemühungen nicht belohnt wurden. Wir bedauern, dass wir einen traditionsreichen Club mit vielen guten und aktiven Filmern verlieren.

Der Vorstand des LV Hessen bedankt sich bei allen Mitgliedern für die gute Zusammenarbeit in den zurückliegenden Jahren. Damit geht eine 50-jährige BDFA-Mitgliedschaft leider zu Ende.

Norbert Lippe, Rüdiger Schnorr, Brigitte Hülscher-Lippe und Dr. Klaus Frank

Neu-Isenburg, den 13.10.2018

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